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KFZ- Versicherung

Die Rabatt- Schlacht hat begonnen!

Obwohl, so heftig wie letztes Jahr ist es bisher nicht. Achten Sie aber auf das "Kleingedruckte".  Es werden immer mehr neue Tarife angeboten, die man genau prüfen sollte, denn im Schadensfall....? Lieber ein paar EURO mehr investieren, man kann sich vielleicht viel Ärger sparen.

Frist für Rentenansprüche ehemaliger DDR-Bürger läuft ab

Ehemalige DDR-Bürger müssen bis zum 31. Dezember 2006 ihre Rentenansprüche klären, um sich ihre Pensionsanteile zu sichern. Das teilt der Bundesverbands Finanz-Planer (BFP) mit. Betroffen sind alle, die in der DDR eine Ausbildung gemacht haben und / oder dort berufstätig waren. „Bis zum Jahresende können noch Nachweise für Rentenansprüche problemlos angefordert werden, um Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung geltend zu machen“, erklärt Bruno Steiner, Presse-Referent des BFP. „Danach endet die gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Arbeitgeber für Nachweise aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.“ Die Rentenkontoklärung kann beim deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt werden.

Die Lohnbelege über Ausbildungs- und Berufszeiten in der ehemaligen DDR werden ab 1. Januar 2007 vernichtet. Danach wird es laut BFP schwierig sein, Rentenkonten oder Lücken im Versicherungsverlauf zu klären. Die Ausbildungs- und Arbeitszeiten können den Lohnunterlagen entnommen werden. Sie enthalten alle wichtigen Informationen zur Rentenklärung. „Wichtig ist, alle Versicherungsdaten zu prüfen“, so Steiner weiter. Zur Klärung sollte der Verlauf der Versicherung schon ab Ende der Schulzeit lückenlos und nachvollziehbar sein. Bei Unstimmigkeiten könnten Anträge zur Kontenklärung angefordert werden. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung sind für diese Fälle Ansprechpartner.

Der Versicherungsverlauf kann online angefordert werden: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
oder telefonisch unter: 08 00/1 00 04 80 70.

Quelle: FONDS professionell

BERNDT Versicherungsmakler | Berndt-a@web.de